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Lebensversicherer
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Kranken
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versicherer
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Pflegerente
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Pflegetagegeld
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Pflegekosten
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Zahlung einer monatlichen Rente ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit, ggf. lebenslange Rentenzahlung
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Zahlung eines festen Tagessatzes ab Ein-tritt der Pflegebe-dürftigkeit
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In den meisten Fällen nur Erstattung der nicht durch die GPV abgedeckten tatsäch-lichen Pflegekosten
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Leistungsumfang
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Kunde kann frei über das Geld verfügen
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Kunde kann frei über das Geld verfügen
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In den meisten Fällen Leistungen nur zweckgebunden
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Art der Pflege (häuslich, ambulant oder stationär) spielt i. d. R. keine Rolle
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Oft Unterschiede in der Leistung bei häuslicher oder stationärer Pflege
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Art der Pflege spielt in der Regel keine Rolle
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Beiträge
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Über die gesamte Dauer kalkulierte Beiträge. Stabil während der gesamten Beitragszah-lungsdauer 1)
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Gerade für jüngere Versicherte zu Beginn relativ niedrig, aber ständige Überprüfung der Beiträge
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Gerade für jüngere Versicherte zu Beginn relativ niedrig, aber ständige Überprüfung der Beiträge
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Laufende Beitragszah-lung,auch abgekürzt oder Einmalzahlung möglich
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Nur laufende, nicht abgekürzte Beitrags-zahlung
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Nur laufende, nicht abgekürzte Beitrags-zahlung
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Dauer der Beitragszahlung
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Ggf. abgekürzt, jedoch stets nur bis zum Eintritt des Pflegefalls
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Beiträge müssen meist auch nach Eintritt des Pflegefalls gezahlt werden
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Beiträge müssen meist auch nach Eintritt des Pflegefalls gezahlt werden
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Beitragsfreistellung
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Ja, Versicherung wird mit reduzierter Leistung (beitragsfreier Rente) weitergeführt.
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i. d. R. nicht möglich
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i. d. R. nicht möglich
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Rückkauf
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Bei vielen Anbietern vor Eintritt des Pflegefalls jederzeit möglich
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Nein
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Nein
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Entrittsalter
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Abschluss einer Police bei einigen Anbietern bis zum 80. Lebensjahr möglich
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Abschluss in höherem Alter nur bei wenigen Anbietern möglich, meist bis max. 65
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Abschluss max. bis zum 70. LJ, meist nur bis 65
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Definition Pflegefall
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Zwei Modelle: a) nach SGB Einstufung in gesetzlliche Pflegestufen b) ADL 2) -Kriterien mit 6 ADL und ohne Zeitfaktor
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Einstufung nur nach SGB in gesetzliche Pflegestufen
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Einstufung nur nach SGB in gesetzliche Pflegestufen
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Demenz als Leistungsauslöser
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Bei einigen Anbietern im Leistungsumfang einge-schlossen. Bei Koppelung an gesetzl. Pflege-stufen nicht abgedeckt
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Durch Koppelung an gesetzl. Pflegestufen in der Regel nicht abgedeckt
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Durch Koppelung an gesetzliche Pflege-stufen nicht abgedeckt
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Todesfall-Leistung, Sonderzahlungen
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Bei einigen Anbietern im Leistungsumfang eingeschlossen
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Nein
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Nein
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Kündigungsrecht
des Versicherers
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Ausgeschlossen
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Versicherer verzich-ten meist auf das ordentliche Kündigungsrecht
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Versicherer verzich-ten meist auf das ordentliche Kündigungsrecht
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Wartezeiten,
Karenzzeiten
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Wartezeiten bei einigen Anbietern vom Versicherten wählbar.
Karenzzeiten bei einigen Anbietern, Dauer vom Kunden bestimmbar
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Eine Reihe von Anbietern verzichtet auf Warte- und Karenzzeiten
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Eine Reihe von Anbietern verzichtet auf Warte- und Karenzzeiten
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Gewinnbeteiligung
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Versicherte sind über die gesamte Versiche-rungsdauer an den Gewinnen des Versicherers beteiligt
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Nein
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Nein
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kostenlose Assistanceleistungen
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Bei den meisten Anbietern ist die Pflegerente mit umfangreichen kostenlosten Assistence-leistungen ausgestattet
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Bei einigen Anbietern Vertragsbestandteil
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Bei einigen Anbietern Vertragsbestandtei
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